Ernährungsberatung
In einer persönlichen ernährungsmedizinischen Beratung nehme ich mir gerne die Zeit, um mit Ihnen gemeinsam ein Konzept zu erarbeiten, das an Ihre Erkrankungen, Ihren Alltag und Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist. Auf Wunsch können wir im Rahmen der Beratung auch eine Bioimpedanzanalyse (kurz BIA) durchführen.
Ich freue mich, Sie in meiner Praxis begrüßen zu dürfen! *
Bioelektrische Impedanzanalyse - Messung der Körperzusammensetzung
Bei einer BIA-Messung werden schnell und unkompliziert die unterschiedlichen Körperkompartimente (Muskelmasse, Körperwasser, Fettmasse) gemessen. So können Sie auf einfache Art und Weise Ihre Trainings- und Ernährungserfolge sichtbar machen oder einfach mal einen Blick auf die “inneren” Werte werfen. Genauere Informationen finden Sie hier.
Die Preise pro Messung verstehen sich natürlich inkl. der entsprechenden Interpretation der Ergebnisse.
Das Beratungshonorar können Sie gerne direkt beim Termin bar oder nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung begleichen. Details zur Überweisung finden Sie auf der Honorarnote.
* Die angeführten Preise gelten NICHT für Termine im Santé Femme – Institut für Frauengesundheit!
Informationen zur Kostenrückerstattung
Krankenkassen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung:
Bei Vorliegen einer privaten Zusatz-Krankenversicherung ist individuell im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kostenübernahme des Beratungshonorars erfolgt.
Im Falle einer Kostenerstattung reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatzversicherung ein.
Selbstständige Unternehmer:
Selbständige erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS der gewerbl. Wirtschaft € 100,00, u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie auf der SVS-Website.
Terminabsage
Im Falle einer Terminabsage bitte ich Sie, mich 24 Stunden vorab zu informieren. Sollten Sie Ihren Termin versäumen, muss ich Ihnen das gesamte Beratungshonorar (Erstberatung, 1 h) in Rechnung stellen. Bitte daher um zeitgerechte Kontaktaufnahme, telefonisch oder via E-mail.
* sämtliche Leistungen werden aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. ohne Umsatzsteuer verrechnet.